Plattform-Nutzungsbedingungen der gridX GmbH

Inhaltsverzeichnis

  1. Verwaltung der Funktionen bestimmter gridX-Produkte
  2. Nutzungsvertrag zwischen gridX und dem Partner
  3. Datenschutz
  4. Partner-Login und Pflichten des Partners
  5. Sperrung des Partner-Logins
  6. Weiterentwicklung der gridX-Plattform
  7. Geistiges Eigentum von gridX
  8. Verfügbarkeit
  9. Verwaltung von Funktionspaketen, Compliance und Nutzerpflichten
  10. Allgemeine Haftungsbeschränkung, Höhere Gewalt
  11. Zuweisung, keine Aufrechnung
  12. Übertragung von Rechten, Abtretung
  13. Laufzeit und Beendigung der Nutzungsvereinbarung
  14. Änderungen an diesen Nutzungsbedingungen
  15. Benutzerinformationen, Sonstiges

1. Verwaltung der Funktionen bestimmter gridX-Produkte

(1) Die gridX GmbH, Oppenhoffallee 143, 52066 Aachen, eingetragen beim Amtsgericht Aachen unter HRB 20494 (nachfolgend"gridX" genannt) erbringt Dienstleistungen im Bereich des digitalen Energiemanagements für ihre Vertriebspartner, mit denen sie Partnerverträge oder Verträge für einen Proof of Concept (POC) abgeschlossen hat (nachfolgend zusammenfassend "Partner" genannt). Die vorgenannten Leistungen umfassen den Vertrieb von sogenannten gridBoxen und anderer Hardware an den Partner (nachfolgend zusammenfassendgridX-Produkte" genannt). Der Partner nutzt diese gridX-Produkte selbst oder vertreibt sie an dritte Nutzer (die nutzenden Personen werden im Folgenden zusammenfassend als"Nutzer" bezeichnet).

(2) Abhängig von den dem Partner zur Verfügung gestellten gridX-Produkten können bestimmte Funktionen dieser Produkte (nachfolgend"Funktionspakete" genannt) vom Partner über eine von gridX betriebene Online-Plattform (nachfolgend"gridX-Plattform" genannt) verwaltet werden. Voraussetzung für die Verwaltung solcher Funktionspakete über die gridX-Plattform ist, dass (i) der Nutzer die jeweiligen gridX-Produkte an das Internet anschließt und (ii) der Partner sich auf der gridX-Plattform registriert und mit gridX einen Nutzungsvertrag nach Maßgabe dieser Plattform-Nutzungsbedingungen der gridX GmbH (nachfolgend"Nutzungsbedingungen") abschließt.

(3) Die Nutzung der Funktionen der gridX-Plattform durch den Partner im Rahmen des Nutzungsvertrages ist für ihn nicht mit gesonderten Kosten verbunden. gridX macht keine Zusicherungen hinsichtlich bestimmter Funktionen der Plattform, außer denen, die in diesen Nutzungsbedingungen ausdrücklich genannt sind.

2. Nutzungsvertrag zwischen gridX und dem Partner

(1) Parteien: Die Parteien des Nutzungsvertrages sind gridX und der Partner.

(2) Abschluss des Nutzungsvertrages: Mit dem erstmaligen Einloggen über den von gridX zur Verfügung gestellten Partner-Login stimmt der Partner dem Abschluss eines Nutzungsvertrages nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen zu. Damit kommt der Nutzungsvertrag, dessen verbindlicher Teil auch diese Nutzungsbedingungen sind, zustande.

(3) Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr: § 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BGB findet keine Anwendung. Diese Nutzungsbedingungen sind abrufbar unter: https://xenon.gridx.ai/

(4) Gegenstand des Nutzungsverhältnisses: Gegenstand des Nutzungsverhältnisses ist die Bereitstellung von Funktionen zur Verwaltung bestimmter Funktionspakete von gridX-Produkten über die gridX-Plattform. Nicht Gegenstand ist die Übertragung von Daten außerhalb der Rechenzentren von gridX (relevant sind die Inbound/Outbound-Router) oder die Zusicherung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs oder der Eignung für einen bestimmten Zweck.

(5) Unentgeltlich: Dem Partner entstehen durch den Abschluss dieses Nutzungsvertrages keine Kosten. Etwaige Kosten für den Erwerb der gridX-Produkte oder von Funktionspaketen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Durch die Nutzung der Management-Funktionen der gridX-Plattform können jedoch zusätzliche Kosten für den Partner entstehen, insbesondere durch Internet- und Datentransfergebühren Dritter.

(6) Andere Bedingungen: Entgegenstehende oder von diesen Nutzungsbedingungen abweichende Bedingungen des Partners werden ausdrücklich nicht anerkannt, es sei denn, gridX stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu. Dies gilt auch dann, wenn der Partner in seiner Kommunikation mit gridX auf eigene Bedingungen verweist und gridX diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Selbst wenn gridX auf eine Nachricht (physisch oder elektronisch) verweist, die Bedingungen des Partners oder eines Dritten enthält oder auf diese verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Bedingungen. Der Einbeziehung solcher Bedingungen des Partners wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

3. Datenschutz

gridX beachtet die Regeln des geltenden Datenschutzrechts. Hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten, die sich aus der Nutzung der gridX-Plattform ergeben, ist der Verantwortliche gridX. Die Informationen gemäß Art. 13 GDPR können hier abgerufen werden: https://www.gridx.ai/privacy-policy

4. Partner-Login und Pflichten des Partners

Für den Login des Partners auf der gridX-Plattform gilt Folgendes:

(1) Während des Registrierungsprozesses wählt der Partner ein sicheres Zugangspasswort für sein Partner-Login. Ein sicheres Passwort enthält Groß- und Kleinbuchstaben sowie Sonderzeichen und numerische Zeichen.

(2) Das Partner-Login darf nur vom Partner selbst genutzt werden. Der Partner darf die Nutzung des Logins durch Dritte nicht gestatten.

(3) Der Partner hat die Zugangsdaten zu seinem Partner-Login geheim zu halten und nach dem Stand der Technik vor unberechtigtem Zugriff zu schützen. Erfährt der Partner von einem missbräuchlichen Zugriff auf seine Zugangsdaten oder sein Benutzer-Login oder liegen Tatsachen vor, die einen diesbezüglichen Verdacht begründen, wird er gridX unverzüglich darüber informieren.

(4) Der Partner darf den Partner-Login nur für die Zwecke der bestimmungsgemäßen Nutzung und nicht in einer Weise verwenden, die die gridX-Plattform oder die über sie gespeicherten Daten gefährdet oder die Rechte Dritter verletzt oder in sonstiger Weise rechtswidrig ist.

5. Sperrung des Partner-Logins

(1) gridX kann den Login des Partners sperren, wenn

    a) ein unberechtigter Zugriff auf die gridX-Plattform über den/die jeweiligen Partner-Login(s) stattgefunden hat oder versucht wurde oder ein begründeter Anlass besteht, dass dies geschehen könnte;

    b) die gridX-Plattform oder andere Systeme von gridX oder die auf den Systemen oder der Plattform gespeicherten Daten durch Missbrauch des/der jeweiligen Partner-Logins beschädigt oder für Angriffe auf Systeme Dritter verwendet wurden oder eine der vorgenannten Handlungen versucht wurde oder ein begründeter Anlass zu der Befürchtung besteht, dass dies geschehen könnte; oder

  c) über den/die jeweiligen Partner-Login(s) vertragswidrige Handlungen oder sonstige rechtswidrige Handlungen vorgenommen wurden oder versucht wurden oder ein begründeter Anlass zu der Befürchtung besteht, dass dies geschehen könnte.

(2) Die Sperrung kann so lange aufrechterhalten werden, bis der zugrundeliegende Grund endgültig beseitigt ist. Der Partner kann hieraus keine Rechte gegen gridX herleiten.

6. Weiterentwicklung der gridX-Plattform

(1) Bestimmte Funktionen und Eigenschaften der gridX-Plattform werden dem Partner nur dann zugesichert, wenn diese ausdrücklich in vertragliche Vereinbarungen zwischen gridX und dem Partner einbezogen sind. Zur Vermeidung von Zweifeln: Die bloße Bereitstellung bestimmter Funktionen stellt keine Zusicherung dar, dass diese von gridX dauerhaft zur Verfügung gestellt werden.

(2) Im Interesse aller Nutzer der gridX-Plattform ist gridX stets bestrebt, die gridX-Plattform zu verbessern und sinnvoll zu erweitern, um ihren Nutzen kontinuierlich zu erhöhen. gridX behält sich ausdrücklich vor, die gridX-Plattform während der Vertragslaufzeit weiterzuentwickeln. Im Rahmen der Weiterentwicklung kann gridX z.B. die Benutzeroberfläche und die über die Plattform-Logins zur Verfügung gestellten Funktionalitäten ändern, Funktionen hinzufügen oder entfernen sowie Designs, Eingabemasken und andere Elemente der Benutzeroberfläche ändern (zusammenfassend „Weiterentwicklungen“ genannt). Ein Anspruch des Partners auf bestimmte Weiterentwicklungen oder die weitere Nutzung einer bestimmten Version der gridX-Plattform besteht nicht. Der Partner kann aus durchgeführten Weiterentwicklungen keine Ansprüche gegen gridX herleiten, sofern durch diese Weiterentwicklungen keine Funktionen oder Eigenschaften, die ihm vertraglich zugesichert sind, nicht zur Verfügung stehen oder beeinträchtigt werden und ihm durch die Weiterentwicklungen keine unzumutbaren Nachteile bei der Nutzung der Plattform entstehen.

7. Geistiges Eigentum von gridX

Dem Partner werden keine Nutzungsrechte an der gridX-Plattform oder anderen Softwareelementen eingeräumt, auf die die gridX-Produkte einschließlich, aber nicht beschränkt auf die gridBoxen im Zusammenhang mit den Funktionen der gridX-Produkte und der gridX-Plattform zugreifen. Diese werden ausschließlich von gridX auf SaaS-Basis zur Verfügung gestellt. Der Partner erkennt das Eigentum von gridX an den Rechten ausdrücklich an.

8. Verfügbarkeit

Die Verfügbarkeit der gridX-Plattform richtet sich nach den mit dem Partner getroffenen Vereinbarungen im Rahmen des Partnervertrages oder der Vereinbarung über den Proof of Concept (Service Level Agreement).

9 Verwaltung von Funktionspaketen, Konformität und Nutzerverpflichtungen

(1) Funktionspakete können nur mit ordnungsgemäß freigeschalteten gridX-Produkten über die gridX-Plattform verwaltet werden.

(2) Funktionspakete, die über die gridX-Plattform verwaltet werden können, bieten dem Nutzer einen funktionalen und qualitativen Mehrwert. Die Funktionsfähigkeit hängt jedoch von zahlreichen Faktoren wie Datenübertragungen und Drittsystemen ab. Bei der Nutzung von gridX-Produkten ist dies zu berücksichtigen. Es ist insbesondere darauf zu achten, dass

    a) die über die gridX-Produkte gesteuerten Anlagen und Geräte über Schutzfunktionen verfügen, die die Anlagen und Geräte vor Schäden durch Fehlbedienung über die vorgenannten gridX-Produkte und Funktionspakete schützen;

    b) Stromkreise, an die die gridX-Produkte oder Geräte oder Anlagen, die mit Hilfe von gridX-Produkten gesteuert werden, angeschlossen sind, ordnungsgemäß mit Sicherungen ausgestattet sind, um einen Schutz vor Schäden bei Steuerungsfehlern oder Fehlfunktionen der Geräte zu gewährleisten.

(3) Der Partner ist für die Einholung etwaiger für die Nutzung und Verwendung von Funktionspaketen und deren Verwaltung über die gridX-Plattform durch ihn erforderlicher behördlicher und/oder sonstiger Genehmigungen, Zulassungen oder Rechte verantwortlich und hat dafür Sorge zu tragen, dass diese während der gesamten Laufzeit des Nutzungsvertrages aufrechterhalten werden. Liegen diese nicht vor oder sind sie erloschen, kann der Partner hieraus keine Rechte gegen gridX herleiten. Der Partner stellt ferner sicher, dass er die gridX-Plattform und sein Login in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen sowie regulatorischen, behördlichen und/oder sonstigen Anforderungen, Erlaubnissen und Genehmigungen nutzt.

10. Allgemeine Haftungsbeschränkung, Höhere Gewalt

(1) gridX haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.

    a) gridX haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet gridX nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Nutzungsvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Partner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Dabei haftet gridX nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Eintritt typischerweise gerechnet werden muss. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und nicht realisierte Einsparungen. Für sonstige entfernte Folgeschäden wird keine Haftung übernommen.

    b) Die Haftungsbeschränkung von gridX gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit oder bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG).

    c) gridX haftet ferner nicht für von gridX nicht zu vertretende Störungen und Qualitätseinbußen bei der Datenübertragung im Internet, die die Nutzung von Funktionen webbasierter Dienste und anderer internetbasierter Dienste beeinträchtigen oder verhindern.

    d) Soweit die Haftung von gridX ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von gridX.

(2) Keine Partei haftet für Ereignisse höherer Gewalt, die die vertragliche Leistung unmöglich machen, auch wenn sie die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages nur unerheblich beeinträchtigen oder vorübergehend behindern. Höhere Gewalt umfasst alle Umstände, die unabhängig vom Willen und Einfluss der Parteien sind, wie z.B. Terroranschläge, Embargo, Beschlagnahme, Naturkatastrophen, Streik, behördliche Anordnungen einschließlich Anordnungen im Zusammenhang mit Epidemien oder sonstige schwerwiegende und unvorhersehbare Umstände, die von den Parteien nicht zu vertreten sind. In diesem Zusammenhang gilt ein Umstand nur dann als höhere Gewalt, wenn er nach dem Abschluss des Nutzungsvertrags eintritt.

11. Abtretung, keine Aufrechnung

Der Partner kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Forderungen von gridX an den Partner aufrechnen. Dies gilt nicht für Forderungen, die im Rahmen der zwischen den Parteien auf Gegenseitigkeit geschlossenen Verträge gegeneinander bestehen.

12. Übertragung von Rechten, Abtretung

Die Übertragung oder Abtretung von Rechten oder Pflichten aus dieser Nutzungsvereinbarung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der anderen Vertragspartei.

13 Laufzeit und Beendigung des Nutzungsvertrags

(1) Das Nutzungsverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit und kann von jeder Partei mit einer Frist von 6 (sechs) Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Löscht der Partner seinen Login oder fordert er gridX auf, diesen zu schließen, so gilt dies als Beendigung des Nutzungsverhältnisses.

(2) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt aus Sicht von gridX vor, wenn der Partner gegen seine Pflichten aus Ziffer 4 verstößt. Weitergehende Ansprüche von gridX gegen den Partner wegen der Verletzung seiner Pflichten bleiben unberührt.

(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets der Schrift- oder Textform.

14 Änderungen an diesen Nutzungsbedingungen

(1) gridX behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen zu ändern

    a) soweit gridX verpflichtet ist, die Vereinbarkeit der Nutzungsbedingungen mit geltendem Recht sicherzustellen, insbesondere bei Änderung der einschlägigen Rechtslage;

    b) wenn dies erforderlich ist, damit gridX einer gerichtlichen Anordnung oder einer behördlichen Entscheidung, die für gridX verbindlich ist, nachkommen kann;

    c) wenn die Änderungen lediglich Vorteile für den Partner mit sich bringen oder rein technischer oder verfahrenstechnischer Natur sind, ohne dass dem Partner dadurch Nachteile entstehen; oder

    d) durch unvorhersehbare, von gridX nicht verschuldete und nicht zu beeinflussende Veränderungen, die das bei Vertragsabschluss bestehende Gleichgewicht nicht nur unerheblich stören.

(2) Die geänderten Nutzungsbedingungen werden dem Partner unter Hervorhebung der jeweiligen Änderungen zugesandt. Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb von 3 (drei) Wochen nach Zugang der geänderten Nutzungsbedingungen, so gilt sein Einverständnis mit den jeweiligen Änderungen als erteilt. gridX wird den Partner in der Mitteilung, die die Änderungen enthält, auf die Bedeutung der Frist besonders hinweisen.

15 Benutzerinformationen, Sonstiges

(1) Die Vertragssprachen sind Deutsch und Englisch.

(2) Soweit die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren, unterliegt der Nutzungsvertrag deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(3) Soweit gesetzlich zulässig, sind für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Nutzungsvertrag die Gerichte am Sitz von gridX (derzeit Aachen, Deutschland) ausschließlich zuständig.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden sich vielmehr bemühen, eine Ersatzregelung zu vereinbaren, die den Wirkungen der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung in rechtlich zulässiger und wirtschaftlicher Weise möglichst nahe kommt. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch, wenn sich diese Nutzungsbedingungen als lückenhaft erweisen sollten.

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